Weg 1, weiterlaufen: der Vertrag bleibt wie er ist. Sinnvoll bei hohem Garantiezins und niedrigen Kosten.
Weg 2, nur die Förderung umziehen: der alte Vertrag wird beitragsfrei gestellt, neue Beiträge und Zulagen gehen ins Altersvorsorgedepot. Das gebildete Kapital bleibt im alten Vertrag mit seinen Garantien.
Weg 3, Kapital übertragen: das Guthaben wandert ins neue Depot, ohne dass alte Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Die Wechselkosten sind gedeckelt. Aber: Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags sind damit weg, und bereits gefördertes Kapital wird nicht erneut gefördert.
Die Übertragsmodalitäten im Detail sind noch nicht abschließend geregelt. Stand November 2026.
Stand 15. Oktober 2026